ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES SPORTINGHOUSE AN DER WERRE

Nutzungsbedingungen

 

GELTUNGSBEREICH

Die Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bildet die Hausordnung, die im Eingangsbereich des Sportinghouse an der Werre aushängt. Die Befolgung der Hausordnung ist verbindlich – Zuwiderhandlungen können zu einem Ausschluss von der Nutzung der Sportanlagen und zu einem Hausverbot führen. Ein Hausverbot kann sowohl vom Hausmeister als auch von der Geschäftsleitung ausgesprochen werden.

Unsere AGB gelten für die Nutzung aller zum Sportinghouse an der Werre gehörenden Sportanlagen (Tennisplätze, Hallen- und Freisportflächen, Umkleidekabinen und Sanitäranlagen, Gastronomiebereich, Verkaufsräume, Nebenräume und Außenanlagen wie Terrassen und Freiflächen, Zufahrten und Wege sowie Parkplätze).

 

ALLGEMEINE REGELN ZUR NUTZUNG DER ANLAGE

Das Sportinghouse an der Werre steht grundsätzlich jedem zur Verfügung, der Sport treiben möchte. Eine Mitgliedschaft in einem Tennis- oder Sportverein ist nicht erforderlich. Die Nutzung des Sportinghouse und der Zugang erfolgen eigenverantwortlich und auf eigene Gefahr und setzen die verbindliche Anerkennung der AGB voraus.

Alle Sportflächen dürfen nur zur Ausübung des jeweiligen Sports gemäß den allgemein anerkannten Sportregeln und ausschließlich in Sportkleidung genutzt werden. Die Tennishallenplätze dürfen nur mit sauberen Tennisschuhen betreten werden, die in den Umkleide- oder Vorräumen anzuziehen sind.

In den Sportbereichen sowie in den Eingangs- und Umkleideräumen ist das Rauchen untersagt. Das Mitführen von Tieren in den Sport- und Sanitärbereichen ist nicht gestattet.

Die Tennisplätze sind von den Spielern kurz vor Ende ihrer gebuchten Zeit zu räumen.

 

BUCHUNGEN/STORNIERUNGEN

Zur Nutzung der Sportflächen ist nur berechtigt, wer eine verbindliche Buchung im Rahmen dieser AGB vorgenommen hat.

Buchungen für Einzel-/Doppelstunden können schriftlich, mündlich, telefonisch oder per bestätigter E-Mail vorgenommen werden.

Stornierungen von gebuchten Plätzen müssen spätestens 24 Stunden vor dem Spielbeginn erfolgen. Bei kurzfristigeren Stornierungen bleibt die Zahlungsverpflichtung des Kunden für den gebuchten Platz bestehen. Bei rechtzeitiger Stornierung können ausgefallene Stunden zu einem anderen Zeitpunkt innerhalb der gebuchten Saison nachgeholt werden. Gutgeschriebene Stunden aus Abonnements müssen in der laufenden Saison nachgeholt werden. Nicht genutzte Stunden verfallen nach Saisonende ohne Erstattung oder Gutschrift.

 

ABONNEMENTS

Mit einem Abonnement sichern Sie sich einen festen Platz (gleicher Tag, gleiche Uhrzeit, gleicher Platz) für die gesamte Saison (Sommer/Winter) zu einem Sonderpreis und behalten das Recht auf diese Reservierung bis zur schriftlichen Kündigung oder zum Ablauf des Abonnements.

Die Abonnements sind bis 14 Tage nach Rechnungsstellung zu bezahlen. Die Buchung der Abonnements wird mit dem Zahlungseingang bestätigt und erfolgt unter Anerkennung dieser AGB. Die Vergabe der Tennisplätze behält sich das Sportinghouse an der Werre ausdrücklich vor. Bei ausbleibender Rechnungsbegleichung werden die Plätze sofort wieder zur Buchung freigegeben.

Nicht gekündigte Abos behalten ihre Gültigkeit auch für die kommende Saison ohne weitere Bestätigung, sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung über die Gültigkeit getroffen wurde.

Bei einer Gebührenerhöhung hat der Abonnent ein Kündigungsrecht bis 4 Wochen nach Bekanntgabe der Erhöhung. Diese ist im Eingangsbereich des Sportinghouse mindestens 2 Wochen vor Ende der Saison deutlich anzukündigen. Eine Gebührenerhöhung während der Saison hat für Abonnenten keine Auswirkungen. Kündigungen müssen schriftlich erfolgen und werden von der Geschäftsleitung bestätigt.

Mit einer 10er Karte, die durch Einzahlung der Platzgebühr für mindestens 10 Belegungsstunden erworben wird, kann das Kontingent flexibel genutzt werden. Inhaber einer 10er Karte erhalten ebenfalls einen Preisnachlass, haben jedoch nicht die gleichen Rechte wie Abonnenten.

 

MIETPREISE

Die gültigen Preise sind unserer aktuellen Preisliste zu entnehmen. Der vereinbarte Mietpreis ist vor Spielbeginn in voller Höhe zu entrichten.

 

ÖFFNUNGS- UND SPIELZEITEN

Das Sportinghouse an der Werre ist für den Spielbetrieb geöffnet:

Oktober – April: Mo – Fr von 07:00 – 22:00 Uhr · Sa – So 08:00 – 22:00

Wir behalten uns das Recht vor, das Nutzungsrecht bestimmter Plätze aus besonderem Anlass (Turniere, Reparaturen, Veranstaltungen etc.) gegen Angebot von Ersatzplätzen oder durch Gutschrift der anteiligen Miete abzusagen.

Maßgeblich für den Spielbeginn und das Spielende sind die Uhren der Anlage. Nach Ablauf der gebuchten Zeit ist der Platz pünktlich freizugeben. Ein Betreten der Halle bzw. der gebuchten Plätze ist erst zum jeweiligen Stundenbeginn – gemäß den Uhren der Anlage – möglich.

Sollten Kunden nach abgelaufener Spielzeit die Plätze weiter nutzen, sind wir berechtigt, für jede weitere angebrochene Spielzeit den gültigen Einzelstundenpreis zu berechnen.

 

HAUSRECHT

Das Hausrecht üben ausschließlich der Eigentümer des Sportinghouse an der Werre sowie das zugehörige Personal aus. Den Anweisungen dieser Personen ist unverzüglich Folge zu leisten.

 

HAFTUNG

Unsere Haftung für Schäden im Zusammenhang mit der Nutzung unserer Einrichtungen beschränkt sich auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Für den Verlust von Kleidung, Ausrüstung und Wertgegenständen übernehmen wir keine Haftung. Liegengebliebene Gegenstände begründen keine Verwahrungspflicht unsererseits.

Sollten Mängel bekannt werden oder festgestellt werden, bitten wir um umgehende Mitteilung.

Verursacht ein Kunde Schäden jeglicher Art, ist er verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen. Unterbleibt dies, trägt der Kunde die Kosten für etwaige Folgeschäden.

 

ZUWIDERHANDLUNGEN

Bei Verstößen gegen diese AGB kann der Betreiber den Ausschluss von der weiteren Nutzung sowie ein Hausverbot aussprechen. Ein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Mieten besteht nicht.

Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatz- und anderer gesetzlicher Ansprüche bleibt ausdrücklich vorbehalten.

 

SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder nicht angewendet werden können, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Gleiches gilt für eventuelle Vertragslücken.

Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Schließung einer Lücke gilt eine angemessene Regelung, die dem Willen der Vertragsparteien und dem rechtlichen sowie wirtschaftlichen Sinn und Zweck dieses Vertrages am nächsten kommt, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.

 

GERICHTSSTAND UND ERFÜLLUNGSORT

Sofern gesetzlich nichts anderes geregelt ist, sind Gerichtsstand und Erfüllungsort hinsichtlich der jeweiligen Verpflichtungen der Vertragspartner der Standort der Anlage, sachlich und örtlich das zuständige Gericht.

 

32584 Löhne, März 2024